
Die Aufwendungen für Arzneimittel werden tariflich erstattet, wenn sie von Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern verordnet und aus der Apotheke bezogen werden. Nähr-, Stärkungs-, kosmetische Mittel u.ä. gelten nicht als Arzneimittel (§ 4 Abs. 3 MB/KK). Als Arzneimittel...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42141
Keine exakte Übereinkunft gefunden.