
Der Schluss argumentum a minori ad maius kennzeichnet in der juristischen Methodenlehre den Schluss vom Kleineren auf das Größere: In einer engergefassten Regelanordnung (typischerweise eine Verbotsanordnung) ist die weitergehende Anordnung enthalten. Der umgekehrte und allgemein bekanntere Schluss argumentum a maiori ad minus ist ebenfalls mög...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_a_minori_ad_maius
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