
Dieser Begriff bezeichnet die Gesamtheit der Organisationen, Institutionen, Verträge und gewohnheitsrechtlichen Beziehungen, die die Europäische Union ausmachen und dem Ziel einer abgestimmten Regelung der Fragen von gemeinsamem Interesse dienen. Wesentliche Teile dieser neuen Architektur beruhen auf dem Vertrag über die Europäische Union, der ...
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Keine exakte Übereinkunft gefunden.