
Die Pflicht des Arbeitgebers in Deutschland, bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, ergibt sich aus {§|312|SGB (III)|juris} SGB III. Danach hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblic...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsbescheinigung

Arbeitsbescheinigung, Bescheinigung, die vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer über alle Tatsachen, die bei der Beanspruchung von Arbeitslosengeld erheblich sein können, auszustellen ist (Art der Tätigkeit, Beginn, Ende und Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses,...
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Mit Arbeitsbescheinigung wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers über alle Tatsachen bezeichnet, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (§ 312 Abs. 1 SGB III). Die Arbeitsbescheinigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen u...
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https://www.lexexakt.de/glossar/arbeitsbescheinigung.php
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