
Bei der Arbeitnehmerüberlassung - oft auch als Leiharbeit bezeichnet - leiht ein selbstständiger Unternehmer (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, vorübergehend oder dauernd an einen anderen Unternehmer (Entleiher) aus. Dabei soll der Arbeitnehmer beim Entleiher eine bestimmte Ar...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/arbeitnehmer%C3%BCberlassung-leiha
Keine exakte Übereinkunft gefunden.