
1) A. ist ein Sammelbegriff für alle nicht-selbstständig bzw. abhängig und weisungsgebundenen Beschäftigten. Der Begriff umfasst damit die klassischen, in der sozialen Wirklichkeit nur schwer unterscheidbaren beruflichen Kategorien Arbeiter, Angestellte, Beamte. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind A. grundsätzlich alle Personen, die aufgru...
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