
1) A. ist jede natürliche oder juristische Person (z.B. AG) sowie jede Behörde, die zumindest eine weisungsgebundene Person (Arbeitnehmer/in) beschäftigt. Rechte und Pflichten des A. ergeben sich aus individuellen Arbeitsverträgen, kollektiven Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen bzw. gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu gehören neben der Zahl...
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.