[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Anwaltschaft, plur. die -en, das Amt und die Verrichtung eines Anwaltes Einem die Anwaltschaft auftragen. Eine Anwaltschaft übernehmen. Er hat viele Anwaltschaften auf sich. Ingleichen zuweilen die Vollmacht, die man einem Anwalte gibt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2775
An¦walt¦schaft [f. -; nur Sg.] 1 Vertretung (einer Sache) als Anwalt; die A. hat Dr. X übernommen 2 Gesamtheit, Stand der Rechtsanwälte Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303