Anrüchigkeit , im allgemeinen s. v. w. übler Ruf. In der Rechtswissenschaft bedeutet A. oder Unehrlichkeit eine Schmälerung der bürgerlichen Ehre und demgemäß der Rechtsfähigkeit, welche die Folge gewisser Eigenschaften einer Person war. Solche Eigenschaften waren früher die uneheliche Geburt und das Gewerbe des Abdeckers (Kafillers). Im Mi... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html