
Gemäß den Grundregeln kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er das Arbeitsangebot des Arbeitnehmers ablehnt. Angebot nach Kündigung Grundsätzlich ist gemäß § 294 BGB ein tatsächliches Angebot notwendig. Kündigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, so ist in der Kündigungserklärung eine Ablehnungserklärung im Sinne des § 295 BGB zu ...
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