
§ 102 Abs 1 BetrVG schreibt ein Anhörungsrecht des Betriebsrates bei jeder Kündigung vor, dabei sind dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Unterlässt der Arbeitgeber die Anhörung oder ist sie fehlerhaft wird dadurch die Kündigung unwirksam. Der Arbeitgeber muss nicht alle Gründe mitteilen, die ihn zur Kündigung berech...
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