
I. Erbanfall, Erbteil -- Erbanspruch, Wartrecht II. (dem Lehensherren zustehende) Lehns-Zwischennutzung III. Gefälle
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Angefälle,
(nicht gebräuchlich) des -s, plur. ut nom. sing. in den Rechten der mittlern Zeiten, so wie Anfall, theils die zufällige Erlangung einer Erbschaft, theils die Anwartschaft auf ein Gnadenlehn, und dieses Lehn,, wie auch eine jede Erbschaft selbst S. Anfall, Anwartschaf...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2129

Angefälle , ein an den Lehnsherrn zurückgefallenes Lehen; auch ein solches, worauf der Lehnsherr oder ein Mitbelehnter Anwartschaft hat (Angefallslehen); auch das bei Veränderungen zu entrichtende Lehngeld.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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