
Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage von Abgeordneten oder Mitgliedern des Bundesrates durch ein Regierungsmitglied, den Nationalratspräsidenten, den Bundesratspräsidenten, den Rechnungshofpräsidenten oder einen Ausschussvorsitzenden. Die Anfragebeantwortung muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/A.shtml
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