
Mit Anerkennungszuständigkeit oder indirekte internationale Zuständigkeit wird bei der Prüfung der Anerkennung einer Entscheidung eines ausländischen Gerichts die internationale Zuständigkeit des ausländischen Gerichts für die von ihm getroffene Entscheidung bezeichnet. Beispiel: A und B leben in Deutschland sind aber japanische Staatsbürge...
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