[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Jemanden anbrummen, ihm entgegen brummen; eigentlich nur von den Bären und dem Rindviehe. + Figürlich, lauten, mürrischen Unwillen gegen jemanden äußern. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1992