Amtspflichten Bedeutung

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Amtspflichten

Amtspflichten Logo #42145. Nach § 10 des ReichsBG. hat jeder Reichsbeamte die Verpflichtung, das ihm übertragene Amt der Verfassung und den Gesetzen entsprechend gewissenhaft wahrzunehmen und durch sein Verhalten in und außer dem Amte der Achtung, die sein Beruf erfordert, sich würdig zu zeigen. Wer die ihm obliegenden Pfli...
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