[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Amtsgebühr, noch häufiger aber im Plural, die Amtsgebühren. 1) Überhaupt dasjenige Geld, welches man einem andern für die Verwaltung seines Amtes in einzelnen Fällen entrichten muß; Sporteln, Accidenzien. 2) Besonders, die einem Amte gehörigen Gerichtsgebühren. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1866