Amtsbot Bedeutung

Suchen

Amtsbot

Amtsbot Logo #42000 Das Amtsbot ist grundsätzlich eine behördlich zwingende Anordnung. Es kamen in der Vergangenheit auch andere Bezeichnungen für dieses Rechtsinstitut vor, z. B. Rechtsbot, Verbot, Rechtsverbot, Amtsverbot etc. Umgekehrt findet sich die gleiche Bezeichnung auch für andere Rechtsinstitute in den schweizerischen Kantonen und teilweise im Fürstent...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsbot
Keine exakte Übereinkunft gefunden.