
Das Amtsbot ist grundsätzlich eine behördlich zwingende Anordnung. Es kamen in der Vergangenheit auch andere Bezeichnungen für dieses Rechtsinstitut vor, z. B. Rechtsbot, Verbot, Rechtsverbot, Amtsverbot etc. Umgekehrt findet sich die gleiche Bezeichnung auch für andere Rechtsinstitute in den schweizerischen Kantonen und teilweise im Fürstent...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsbot
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