Allgemeinverbindlichkeitserklaerung Bedeutung

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Allgemeinverbindlichkeitserklaerung

Allgemeinverbindlichkeitserklaerung Logo #42187Der Begriff bezieht sich darauf, dass das Bundesministerium für Arbeit oder das jeweilige Landesministerium einen Tarifvertrag als verbindlich auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erklären kann, wenn ein aus je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften bese...
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