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Allgemeinverbindlicherklärung

Allgemeinverbindlicherklärung Logo #42000 Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt nach deutschem Recht, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle sonst nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden. Somit hat ein Arbeitnehmer, dessen Tätigkeit d...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeinverbindlicherklärung

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Allgemeinverbindlicherklärung Logo #42233(AVE) Tarifverträge können vom Bundesarbeitsminister im Einvernehmen mit dem paritätisch besetzten Tarifausschuß auf Antrag einer Tarifpartei für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie erlangen dadurch Gültigkeit auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des ...
Gefunden auf https://www.boeckler.de/index_themenkatalog_5175.htm

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Allgemeinverbindlicherklärung Logo #42134Allgemeinverbindlicherklärung, Recht: ein staatlicher Mitwirkungsakt, der auf Antrag die verbindliche Wirkung eines Tarifvertrags über die Mitglieder der abschließenden Verbände hinaus ausdehnt, wenn öffentliches Interesse besteht und die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 % der Arbeitnehmer ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Allgemeinverbindlicherklärung Logo #42303Erstreckung der Normwirkung eines Tarifvertrags auf Außenseiter durch den Bundesarbeitsminister (Delegation an die Landesarbeitsminister möglich) . Entsprechende Regelungen in Österreich und der Schweiz.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Allgemeinverbindlicherklärung Logo #42871Erstreckung der Normwirkung eines Tarifvertrags auf Außenseiter durch den Bundesarbeitsminister (Delegation an die Landesarbeitsminister möglich). Entsprechende Regelungen in Österreich und der Schweiz.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/allgemeinverbindlicherklaerung
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