
Akzession (auch Beitritt genannt) ist der Beitritt eines Völkerrechtssubjekts, in der Regel eines Staates, zu einem bestehenden völkerrechtlichen Vertrag. Der beitretende Staat hinterlegt dabei eine Akzessionsurkunde. Die Akzession führt zum selben Ergebnis wie die Ratifikation beim Schluss eines Vertrages. == Einzelnachweise == == Siehe auch =...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Akzession

Zugang von neuen Teilen der Bestände ins Archiv. Eine Akzession ist die Gesamtheit der zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Ablieferung übernommenen Akten und sonstigen Unterlagen aus einer Provenienzstelle mit gemeinsamer Zugangssignatur.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40090

Akzession die, Völkerrecht: Vertrag, durch den ein Staat einem zwischen anderen Staaten geschlossenen Vertrag (z. B. der NATO) beitritt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Akzession die, allgemein: Zuwachs, Zugang, Erwerb.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

[lateinisch] im Völkerrecht der Beitritt eines Staats zu einem bereits von anderen Staaten abgeschlossenen Vertrag; ein Beitritt zu einzelnen Bestimmungen wird als Adhäsion bezeichnet.Ak¦zes¦si¦on [f. 10 ] 1 Zugang, Erwerb 2 Beitritt (zu einem bereits abgeschlossenen Staatsvertrag) [
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

1. Zugang von Registraturgut ins Archiv;
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Beitritt eines Landes zu einem bestehenden Rechtsverhältnis (z.B. Vertrag) zwischen zwei oder mehr anderen Ländern. Zivilprozessrecht: Verbindung von zwei Verfahren. Wobei (...).
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https://www.lexexakt.de/glossar/akzession.php

im Völkerrecht der Beitritt eines Staats zu einem bereits von anderen Staaten abgeschlossenen Vertrag; ein Beitritt zu einzelnen Bestimmungen wird als Adhäsion bezeichnet.
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