
Siehe Aktiva.
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(leicht verwertbare) Im schweizerischen Bankwesen der durch Art. 16 der Verordnung zum Bankengesetz bestimmte Teil der Aktiven einer Bank, die im Liquiditätsausweis aufzuführen sind, z.B. bei der Nationalbank diskontfähige Wechsel oder verpfändbare Obligationen.
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(transitorische) Auf der Aktivseite der Bilanz verbuchte Rechnungsabgrenzungsposten, wie z.B. Ausgaben, die im abgelaufenen Geschäftsjahr bezahlt wurden, jedoch das neue Geschäftsjahr betreffen. Gegensatz: Passiven, transitorische.
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In der Bilanz aufgeführte Vermögenswerte einer Unternehmung (verfügbare Mittel, Guthaben, Vorräte, Anlagen, Beteiligungen usw.). Andere Bezeichnung: Aktiva. Gegenteil:
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In der Bilanz auf der linken Seite aufgeführte Guthaben oder Vermögenswerte einer Unternehmung. Gegenstück Passiven.
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