
Mit Aktionensystem wird das Klagesystem des römischen Rechts bezeichnet, bei dem es eine abschließende Aufzählung von Klagearten (actiones) für bestimmte materiellrechtliche Ansprüche gab. Nur wenn eine action dafür gegeben war, konnte ein Anspruch eingeklagt werden. Beispiele: • condictio causa data non secuta, zur Geltendmachung von B...
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