[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Afterzins, des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden, z. B. um Nürnberg, eine Art Zinse, welche außer den Eigenzinsen von einem Gute gegeben werden, und auch Gatterzinse heißen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1409