
Börsennotierte Unternehmen sind zur unverzüglichen Veröffentlichung von Tatsachen verpflichtet, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen können (Ad-hoc-Mitteilung). Eine so genannte Ad-hoc-Mitteilung muss zunächst den Börsen sowie der BaFin (s. u.) übermittelt und im Anschluss dem Markt über weit verbreitete Nachrichtensysteme veröffentli...
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