
Ad-limina-Besuch nennt man eine kirchenrechtliche Verpflichtung der römisch-katholischen Bischöfe, in der Regel alle fünf Jahre persönlich dem Papst einen Besuch abzustatten und dabei einen Bericht über den Zustand der jeweiligen Diözese zu geben. Der Begriff leitet sich her von visitatio ad limina apostolorum: „Besuch bei den Türschwelle...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ad-limina-Besuch

Ad-Limina-Besuch, lateinisch Visitatio Liminum, kath. Kirchenrecht: Visitation.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Canones 399 und 400 des Codex Iuris Canonici (CIC), des katholischen Kirchenrechts, verpflichten die Bischöfe, alle fünf Jahre persönlich dem Papst über den Stand der ihnen anvertrauten Diözese Bericht zu erstatten. Dieser Besuch wird Ad-limina-Besuch genannt, was sich von der lateinischen Wendung
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https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/a/ad-limina-besuch.html
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