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Abzahlungsgesetz

Abzahlungsgesetz Logo #42000 Das Abzahlungsgesetz (AbzG), auch Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte war ein Gesetz vom 16. Mai 1894 und wurde durch das Verbraucherkreditgesetz vom 17. Dezember 1990 aufgehoben. Es findet sich verändert unter §§ 506 ff. BGB. Es regelte Kaufverträge über bewegliche Sachen, bei denen das Gut dem Käufer schon vor der vollständigen Bez...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Abzahlungsgesetz

Abzahlungsgesetz

Abzahlungsgesetz Logo #42015ist das deutsche Gesetz vom 16. 5. 1894, das außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches (1900) diejenigen Käufer von beweglichen Sachen vor Benachteiligung schützen will, welche aus wirtschaftlichen Gründen nur gegen Zahlung des Preises in Raten kaufen können. Es wird 1994 durch das Verbraucherkreditgesetz abgelöst.. Lit.: Kroeschell, DRG 2, 3;...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Abzahlungsgesetz

Abzahlungsgesetz Logo #42141(AbzG) Das 'AbzG' diente dem Schutz von im Handelsregister nicht eingetragenen Kaufleuten, Gewerbetreibenden (Existenzgründer) und anderen natürlichen Personen. Es wurde durch das Verbraucherkreditgesetz, das zum 01.01.1991 in Kraft trat, abgelöst
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

Abzahlungsgesetz

Abzahlungsgesetz Logo #42340Das Abzahlungsgesetz stammte vom 16. Mai 1894 und wurde durch das Verbraucherkreditgesetzt 17. Dezember 1990 aufgehoben. Das Gesetzt regelt Kaufverträge für bewegliche Sachen, welche der Käufer bereits vor der gesamten Abzahlung des Gutes erhält. Das Gesetzt ist in § 499 BGB geregelt. Eine genaue Regelung für Finanzierungsleasingverträge fin...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42340

Abzahlungsgesetz

Abzahlungsgesetz Logo #42880Abk.: AbzG. Kurzbezeichnung für Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäft e. Bei einem Abzahlungs- geschäft, d.h. der Verbindung eines Teilzahlungsgeschäft s mit einem dem zu Grunde liegenden Warengeschäft, im Interesse des Verbraucherschutz es in Frage kommend. Der Käufer hat u.a. ein Widerrufsrecht, das er innerhalb einer Woche schriftlich ....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/abzahlungsgesetz/abzahlungsgesetz.
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