[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Abtey, plur. die -en. 1) Ein zu einer Prälatur erhobenes Kloster, dessen Vorgesetzter ein Abt ist. 2) Die Pfründe, Würde, das Amt eines Abtes. Eine einträgliche Abtey erhalten. 3) Das Gebieth eines solchen Klosters oder Abtes. 4) Die Wohnung eines Abtes. In der Abtey wohnen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_945
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