
rechtserheblich als Pflicht der Schiffsleute und Voraussetzung für die Beendigung ihres Dienstverhältnisses
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. der Takel oder Schiffsseile berauben, in der Sprache der Seefahrer. Ein Schiff abtakeln, das Tauwerk aus dem Schiffe nehmen und verwahren. Daher die Abtakelung.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_941

= das Takelwerk von einen Schiff entfernen ( Segel, Taue, Masten und Zubehör); Gegenteil von auftakeln
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Ausscheren und Abnehmen des gesamten stehenden und laufenden Gutes, aller Segel und Spieren eines Segelschiffes.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42124

- ab¦ta¦keln [V.1, hat abgetakelt; mit Akk.] 1 ein Schiff a. die Takelage vom Schiff abnehmen; Ggs. auftakeln (I) 2 jmdn. a. [übertr., ugs.] jmdn. absetzen, ihm sein Amt nehmen; vgl. abgetakelt
- ein Segel, einen Mast oder ein Schiff von allem Zubehör wie Stengen, Spieren, laufendem und stehendem Gut befreien bzw. loslösen; Gegensatz: a...
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Abtakeln , einem Schiff die Takelage, d. h. die beweglichen Teile der Masten (Stengen) und die andern Rundhölzer (Raaen etc.) sowie die Segel und das Tauwerk (mit den Blöcken, bez. Takeln), abnehmen. Dies geschieht, wenn das Schiff außer Dienst gestellt wird, und zuweilen bei größern Reparaturen, wo sein Gewicht vermindert werden muß. Das Auf...
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das Takelwerk (Segel, Taue, Masten) von einem Schiff entfernen; (Gegenteil auftakeln).
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