[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. abschneiden oder abhauen und kürzer machen. Sich die Haare abstutzen. Einem Pferde die Ohren, den Schwanz abstutzen. Den Buchsbaum abstutzen. Bey den Tuchscherern bedeutet, wollene Zeuge abstutzen, sie zum ersten Mahle scheren. Daher die Abstutzung.
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