
Abstrakte Geschäfte sind im deutschen Schuldrecht nach dem Abstraktionsprinzip im Gegensatz zum Kausalgeschäft Rechtsgeschäfte, aus denen selbst sich ihr Rechtsgrund nicht ergibt. Sie sind vom Rechtsgrund der Zuwendung losgelöst. Abstrakte Geschäfte kommen sowohl als Verfügungs- als auch Verpflichtungsgeschäfte vor. Alle Verfügungsgeschäf...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktes_Geschäft
Keine exakte Übereinkunft gefunden.