[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Durch Schwatzen, d. i. gute oder listige Worte, von einem erhalten. Einem Geld, seine Einwilligung u.s.f. abschwatzen 2) Durch leeres Geschwätz absprechen. Der Offenbarung Würde und Faßlichkeit abschwatzen, Herd.
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ab¦schwat¦zen [V.1, hat abgeschwatzt; mit Dat. und Akk.] jmdm. etwas a. durch vieles Zureden etwas von jmdm. erlangen; jmdm. einen Gegenstand a.
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