
Ablieferungsprovision , die ortsgebräuchliche oder vereinbarte Entschädigung, welche der Kommissionär bei Rückgabe der ihm in Kommission gegebenen, aber nicht verkauften Waren vom Kommittenten außer dem Ersatz aufgewandter Spesen fordern kann.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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