
== Beschreibung, Quelle == == Lizenz == ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Abjudikation

Abjudikation die, (gerichtliche) Aberkennung.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- [lateinisch] gerichtliche Aberkennung eines Rechts.
- Ab¦ju¦di¦ka¦ti¦on [f. 10 ; Rechtsw.] Aberkennung; Ggs. Adjudikation [ ➔ abjudizieren]
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Von Abjudikation (= Aberkennung) spricht man, wenn einer Person ein subjektives Recht verlustigt geht/abgesprochen wird. Beispiel: T lässt sich seine Doktorarbeit von einem Dritten schreiben und täuscht damit erfolgreich seinen Doktorvater. Jahre nach der Verleihung wird dies bekannt. Es kommt daher zu einer Abjudikation der Doktorwürde.
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https://www.lexexakt.de/glossar/abjudikation.php
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