[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Eigentlich mit dem Hobel wegschaffen. Einen Ast, eine Ungleichheit abhobeln. Ingleichen mit dem Hobel gehörig glatt machen. Ein Bret abhobeln. Bey den Weißgärbern werden die Felle abgehobelt, wenn sie mit dem Schlichtmonden auf der Fleischseite bearbeitet werden. 2) + Fi...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_403
Keine exakte Übereinkunft gefunden.