Abhörverbot Bedeutung

Suchen

Abhörverbot

Abhörverbot Logo #42303strafrechtliches Verbot (§ 201 StGB) , das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abzuhören (z. B. mit einem Minispion oder durch `Anzapfen` eines Telefonanschlusses) . Aufgrund des Gesetzes zu Art. 10 GG vom 13. 8. 1968 haben nur...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
Keine exakte Übereinkunft gefunden.