
Unter Abfallablagerung versteht man die geordnete Entsorgung von Abfällen auf Deponien. Die Anforderung an Abfallablagerungsanlagen ist gesetzlich geregelt.
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https://umweltdatenbank.de/lexikon/abfallablagerung.html

Allgemein wird darunter die gemeinwohlverträgliche Ablagerung von Abfällen auf Deponien verstanden. Es handelt sich nach den Konzepten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes dabei ausschließlich um Abfälle, die nicht weiter verwertbar sind.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40192
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