
(Text von 1930) Zweckmäßigkeit s. Zweck. Die Einheit, Regelmäßigkeit, Ordnung in den Wechselbeziehungen der Dinge, die Vereinigung der Nutzbarkeiten derselben weist auf einen einheitlichen Grund der allgemeinen 'Harmonie' hin. Sie bezeugt die 'gemeinschaftliche Abhängigkeit' der Dinge und ihres Wesens von einem ein...
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die Tatsache, dass Organismen in Bau und Funktion so eingerichtet sind, dass eine Erhaltung des Individuums und der Art gewährleistet ist.
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