[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. et neutr. 1 Neutrum, mit haben, auf jemanden nicken. Der Rathsherr nicht ihr zu in langer Staatsperücke, Zach. 2. Activum, durch Nicken zu erkennen geben. Jemanden Beyfall zunicken. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1270