
Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten ist im (hessischen) Polizei- und Ordnungsrecht der Oberbegriff für die Verhütung zu erwartender Straftaten und die Vorsorge für die Verfolgung künftiger Straftaten (§ 1 Abs. 4 HSOG). Verhütung zu erwartender Straftaten Im Rahmen der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten sammelt und verarbeitet die Poli...
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