
Von vermögensrechtlichen Streitigkeiten spricht man bei Ansprüchen, die auf Geld oder Geldwert gerichtet sind oder bei Ansprüchen die auf einem Rechtsverhältnis beruhen, das auf Gewinn von Geld oder geldwerten Gegenständen abzielt (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 50). Beispiel: Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeits...
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