
ist die Anwendung von Maßnahmen gegenüber Angehörigen oder sonstigen Nahepersonen eines Bekämpften oder Verfolgten. Die im Nationalsozialismus geforderte und verwendete S. ist im Rechtsstaat unzulässig.Kroeschell, DRG 3 >; Weidemann, M., Geschichte der Sippenhaftung, 2002
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das Einstehenmüssen und die Verfolgung von Familienmitgliedern und anderen Verwandten eines Straftäters für dessen Taten; in altertümlichen Rechtsordnungen anzutreffen ( Blutrache ); in neuester Zeit insbesondere im nationalsozialistischen Deutschland gegenüber Angehörigen von politisch Verfolgten angewandt.
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