[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. von Flüssen und Wassern, was mit Schiffen befahren, beschiffet werden kann. Ein schiffbarer Strom. (S. auch Schiffreich) Daher die Schiffbarkeit, plur inus. die Eigenschaft eines Wassers, da es beschiffet werden kann. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1447