[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. die Rechtsgelehrsamkeit verstehend, d. i. Wissenschaft und Fertigkeit besitzend, das Verhältniß der menschlichen Handlungen gegen die Gesetze zu bestimmen; am häufigsten als ein Hauptwort. Ein Rechtsgelehrter. Die Rechtsgelehrten. Im gemeinen Leben ist dafür das aus dem mittlern Lat....
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