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Pluralwahlrecht

Pluralwahlrecht Logo #42000 Pluralwahlrecht ist ein Wahlrecht, das einzelnen (oder Gruppen von) Wählern im Vergleich zu anderen Wählern mehr Stimmen (also zwei oder mehrere) einräumt, diese also bevorzugt. Der Begriff kann daher weitgehend mit dem Begriff Pluralstimmrecht gleichgesetzt werden, d. h. Einräumung mehrerer Stimmen. == Grundarten von Pluralwahlrechten == Der ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Pluralwahlrecht

Pluralwahlrecht

Pluralwahlrecht Logo #42134Pluralwahlrecht, Mehrstimmenwahlrecht, Wahlrecht, bei dem einem Teil der Wähler eine oder mehrere zusätzliche Stimmen zugebilligt werden, um diese zu bevorzugen (z. B. Familienväter, Eigentümer). In Deutschland bestand bis 1918 in einigen Ländern ein Pluralwahlrecht, allerdings nicht in Preußen (Dre...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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