
(lat.) ist im altrömischen Recht die Gewalt eines Menschen über Sachen. Das m. e. gestattet die Verfügung über die Sache. Es kann seinerseits vor allem auf Erbfolge, Aneignung, Manzipation oder (lat.) in iure cessio (F.) und Ersitzung (oder auch formloser Übergabe) beruhen. Im klassischen römischen Recht entsteht aus dem m. e. das Eigentum. K...
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