(kw / k.w.) Kann sich auf Vorlesungen beziehen. Andere Möglichkeit: Arbeitsstellen, die künftig (nach Ausscheiden des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin) nicht wieder besetzt werden, erhalten in internen Aufstellungen der Hochschule einen k.w.-Vermerk.
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https://www.studis-online.de/StudInfo/Glossar/kw_kw-kuenftig_wegfallend.php
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