
Der Begriff Indossament leitet sich aus dem Italienischen her und bedeutet wörtlich 'auf dem Rücken'. Der Begriff steht somit sinnbildlich für die Lokalität seines Seins, nämlich stets auf der Rückseite von Orderpapieren. Im Indossament sind dabei alle Wechsel des Papiers von einem Besitzer auf den ...
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https://lexikon.kredit-optimal.de/2008/10/das-indossament.html

(Giro) ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, durch die der Indossant bei Orderpapieren die Rechte aus dem Papier auf den Indossatar überträgt (Art. 11 WG, Art. 14 SchG, § 363 HGB). Das I. muss schriftlich auf das Orderpapier oder auf ein damit verbundenes Blatt gesetzt werden (Art. 13 WG, Art. 16 ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/I/Indossament.htm

Bezeichnung für einen auf der Rückseite (ital.: in dosso) eines Wechsels oder Orderpapiers geschriebenen Vermerk, der die auf dem Papier geforderte Leistung auf eine bis dato unbeteiligte Person überträgt. Das Indossament wurde wohl im beginnenden 15. Jh. in Genua entwickelt. Bedeutung im internationalen Zahlungsverkehr erlangte...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40038

Vermerk über die Übertragung von Eigentumsrechten an einem Orderpapier (z.B. Scheck, Wechsel) bzw. dem Forderungsrecht daraus. Der Vermerk wird auf dem Orderpapier direkt angebracht. Der Berechtigte aus einem Orderpapier erklärt durch das Indossament, dass der Bezogene bei Fälligkeit nicht ihm, sondern einem neuen Gläubi...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

Das Indossament ist die Anweisung auf der Rückseite eines Orderpapiers, z. B. eines Wechsels, mit der der Inhaber des Papiers die Rechte auf einen Dritten überträgt, an den das Orderpapier weitergegeben wird (Indossatar). Derjenige, der das Papier weitergibt, wird Indossant genannt. Bezeichnet der I...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Bezeichnung für einen auf der Rückseite (ital.: in dosso) eines Wechsels oder Orderpapiers geschriebenen Vermerk, der die auf dem Papier geforderte Leistung auf eine bis dato unbeteiligte Person überträgt. Das Indossament wurde wohl im beginnenden 15. Jh. in Genua entwickelt. Bed...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42077

Schriftliche Erklärung, durch die Namensaktien vom Alteigentümer auf den Käufer übertragen werden. Das Indossament steht häufig auf der Rückseite des Papiers.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Das Indossament (Übertragungsvermerk) ist eine schriftliche Erklärung auf einem Orderpapier, wodurch das Eigentum und die Rechte dieses Papieres vom bisherigen Inhaber (siehe auch > Indossant) auf einen neuen Eigentümer (siehe auch > Indossatar) übergehen. Die schriftliche Erklärung ist me...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Indossamẹnt das, Giro, die Anweisung auf einem Orderpapier (z. B. Wechsel, Scheck), dass der Schuldner der verbrieften Forderung nicht an den bisherigen Gläubiger (Indossant, Girant), sondern an einen Dritten (Indossatar, Giratar) leisten soll.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das Indossament (Übertragungsvermerk) ist eine schriftliche Erklärung auf einem Orderpapier, wodurch das Eigentum und die Rechte dieses Papieres vom bisherigen Inhaber (siehe auch Indossant) auf einen neuen Eigentümer (siehe auch Indossatar) übergehen. Die schriftliche Erklärung ist meist auf der Rü...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

Als Indossament wird eine schriftliche Erklärung bezeichnet, die auf der Rückseite eines zu übertragenden Orderpapiers von demjenigen, der es besitzt abgegeben wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Auf einem Wechsel oder sonstigen Orderpapier rückseitig angebrachter Übertragungsvermerk des Inhabers.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Schriftliche und unterzeichnete Erklärung auf einem Orderpapier, womit der Indossant dem Indossatar alle Rechte aus dem Papier überträgt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

(Giro) ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, durch die der Indossant bei Orderpapieren die Rechte aus dem Papier auf den Indossatar überträgt (Art. 11 WG, Art. 14 SchG, § 363 HGB). Das I. muß schriftlich auf das Orderpapier oder auf ein damit verbundenes Blatt gesetzt werden (Art. 13 WG, Art. 16 SchG, § 365 I HGB). Ein sog. Vollindossament...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/I/Indossament.html

Bezeichnung für eine schriftliche Übertragungserklärung bei Orderpapieren. Die Rechte an der Urkunde werden hiermit vom alten Eigentümer auf den Käufer übertragen. Glossar Home
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https://www.investmentfonds.de/glossar_Indossament.html

Mit Indossament wird eine rechtsgeschäftliche Erklärung bezeichnet, mit der ein Indossant seine Rechte an einem Orderpapier (z.B. Wechsel) auf den Indossatar überträgt. Dabei wird zwischen dem Vollindossament und dem Blankoindossament unterschieden. Beim Vollindossament ist der Indossatar (der Empfänger) mit Namen genannt. Beim Blankoindossame...
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https://www.lexexakt.de/glossar/indossament.php

Weitergabevermerk, Übertragungsvermerk (bei Orderpapieren)
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https://www.logistik-lexikon.de/

Die Übertragung von Namensaktien erfordert ein Indossament (siehe Wertpapier), d.h. eine schriftliche Erklärung und Gegenzeichnung des Verkäufers auf der Rückseite des Wertpapiers und eine Umschreibung im Aktienbuch. Zur Vereinfachung werden die Rechte an Namensaktien im börsenmäßigen Handel üblicherweise durch Zession übertragen.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
(Börse & Finanzen) Ein Indossament (Übertragungsvermerk) ist eine schriftlich festgehaltene Erklärung auf einem Orderpapier, wodurch das Eigentum und die Rechte dieses Papiers vom bisherigen Inhaber (Indossant) auf einen neuen Eigentümer (Indossatar) übergehen. Die schriftliche Erklärung ist mei...
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https://www.onpulson.de/lexikon/2173/indossament/

Indossament , s. Indossieren.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Schriftliche und unterzeichnete Erklärung auf einem Orderpapier, womit der Inhaber alle Eigentumsrechte an dieser Urkunde überträgt.
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

Das Indossament ist die Anweisung auf der Rückseite eines Orderpapier s, z. B. eines Wechsel s, mit der der Inhaber des Papiers die Rechte auf einen Dritten überträgt, an den das Orderpapier weitergegeben wird ( Indossatar ). Derjenige, der das Papier weitergibt, wird Indossant genannt. Bezeichnet der Indossant den Indossatar namentlich, he...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/indossament/indossament.htm

ein Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, den der Indossant auf die Rückseite der Urkunde setzt und unterschreibt. Indossament und Urkundenübereignung (Begebung) haben je nach Art des Orderpapiers bis zu drei Rechtswirkungen: 1. Transportfunktion : Die in der Urkunde verbrieften Rechte gehen auf den Empfänger (Indossatar) über,...
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https://www.wissen.de//lexikon/indossament
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