
1. Bezeichnung für den Tatbestand, dass Bankkunde n - private wie Unternehmer -, die Bankkredit in Anspruch nehmen müssen, sich gegenüber der um Kredit angegangenen Bank vollständig »ausziehen«, d. h. bis ins Detail ihre wirtschaftlichen und ggf. persönlichen Verhältnisse darlegen bzw. nachweisen müssen. 2. Bezeichnung für den Tatbestan.....
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