
Von einer formellen Baurechtswidrigkeit spricht man, wenn ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Genehmigung durchgeführt wurde. Von einer materiellen Baurechtswidrigkeit spricht man, wenn eine Bauvorhaben gegen materielles Baurecht (Bauplanungs- oder Bauordnungsrecht) verstößt. Je nach Eingriffsnorm genügt entweder die formelle Baurechts...
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